Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket
veröffentlicht am: 07.11.2019
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich Mitte August auf umstrittene Maßnahmen geeignet, die dazu beitragen sollen, dass Wohnen bezahlbar bleibt und Anreize für Investitionen geschaffen werden.
Die einzelnen Maßnahmen im Überblick:
- Die Mietpreisbremse wird um fünf Jahre verlängert. Darüber hinaus soll zu viel gezahlte Miete für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können.
- Auch der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird verlängert, von bislang vier auf zukünftig sechs Jahre. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bis Ende des Jahres vorliegen.
- Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll begrenzt werden. Auch hier soll bis Ende 2019 ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden.
- Die Nebenkosten für den Erwerb von selbstgenutztem Eigentum sollen dagegen gesenkt werden. So sieht die Bundesregierung vor, dass Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern zukünftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen sollen.
- Die Regelungen der BImA-Verbilligungsrichtlinie sollen auf Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens übertragen werden.
- Nach der Evaluierung der Wohnungsbauprämie bis Ende 2019 will die Bundesregierung diese attraktiver gestalten.
- Zur Reaktivierung von Brachflächen will die Koalition 100 Mio. Euro zur Verfügung stellen.
- Schließlich will die Bundesregierung einige von der Baulandkommission vorgeschlagene Maßnahmen umsetzen. So soll das Vorkaufsrecht für Kommunen weiterentwickelt werden und die Anwendung des Baugebots erleichtert werden.
Rechtsanwalt Gerhard Frieser
1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.
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