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Leitungs- und Abwasser im Eigenheim: Was Immobilienbesitzer wissen sollten

veröffentlicht am: 02.12.2016


Verstopfte Abflüsse, Schäden an Abwasserleitungen oder Wasseraustritt an Leitungswasserrohren: Immobilienbesitzer können ungewollt mit diversen Problemen konfrontiert werden, die mit den zahlreichen Wasserleitungen in Gebäuden einhergehen. Die Kosten für derartige Schäden können die Haushaltskasse massiv beeinträchtigen. Nachfolgend Lesen Sie, worauf es ankommt, um ausreichend versichert zu sein und wie Sie verantwortungsvoll handeln.


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Rechtzeitig vorbeugen und Verunreinigungen beseitigen

Ursachen für Rohrschäden und Verstopfungen der  Abwasserleitungen gibt es reichlich. Während beispielsweise die Abwasserrohre der Toilette häufig durch entsorgte Essensreste oder für das WC ungeeignete Tücher verunreinigt werden, können im öffentlichen Kanalnetz Äste und Laub für ein Überlaufen verantwortlich sein. "Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Betreiber von Abwasseranlagen verpflichtet, Zustand, Funktionsfähigkeit, Unterhaltung und Betrieb des Abwassersystems "selbst zu überwachen"", erklärt das Immobilienportal unter https://www.immobilienscout24.de/ in einem Ratgeber zu Abwasserrohrschäden. Da unter die Betreiber von Abwasseranlagen auch Immobilienbesitzer fallen, sollten verstopfte Abflüsse stets ernst genommen werden. Wird die Beseitigung von Verstopfungen unnötig hinausgezögert, kann das schwerwiegende Folgen und enorme Kosten nach sich ziehen.

Zwar können Verunreinigungen bis zu einem bestimmten Grad selbstständig entfernt werden, sollte das Wasser jedoch auch nach mehreren Versuchen nicht richtig abfließen, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden. Spezialisierte Betriebe arbeiten mit effektiver Technik und können verstopfte Rohre oft in kürzester Zeit freilegen. Die Methoden sind unterschiedlich. Die Rohrexperten mit Sitz in Schwerin, Mitglied im Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e.V., stellen die Transportkapazität von Abwasserschächten sowie Abwasserleitungen zum Beispiel mit Hilfe einer Hochdruckspülung wieder her.

 

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Egal ob Ablagerungen, festhängende Wurzeln oder sonstige Feststoffe die Kanäle verstopfen: Durch den hohen Wasserdruck, der über einen Hochdruckschlauch gezielt an der Ursache wirken kann, werden sämtliche Verunreinigungen zuverlässig entfernt. Wie dieser Betrieb für die Region Schwerin gibt es in allen Regionen der Bundesrepublik Fachkräfte, die derartige Hochdruckspülungen durchführen. Neben dieser Art der Rohrreinigung können Reinigungsspiralen und weitere professionelle Utensilien zum Einsatz kommen, welche die mechanische Säuberung von Rohren gewährleisten, ohne die Umwelt zu belasten.

Da Vorbeugen immer besser ist, haben wir nachfolgend Tipps für saubere Rohre arrangiert:

  • Toilette: In Toiletten gehören außer dem Toilettenpapier keinerlei andere Tücher des Haushalts. Küchentücher, Taschentücher oder Kosmetiktücher sind nicht für die Entsorgung im WC vorgesehen. Im Gegensatz zu Toilettenpapier lösen sich diese Produkte im Wasser nicht schnell genug auf. Die Folge sind schwerwiegende Verstopfungen der Abwasserleitungen, die meist ohne Fachmann nicht wieder behoben werden können. Auch Essensreste, Haare oder Kosmetikutensilien wie Wattepads gehören in den Restmüll.
  • Wasch- und Spülbecken: Abflusssieben verhindern das Eindringen von Schmutz, Essenresten und ähnlichem in die Abwasserleitungen und sind somit ein wirkungsvolles Hilfsmittel gegen Verstopfungen. Schütten Sie regelmäßig kochendes Wasser in die Abflüsse. Das hochtemperierte Wasser verhindert Ablagerungen an den Rohren und beugt festsetzendem Schmutz vor.
  • Dusche/Badewanne: Auch hier können Abflusssiebe helfen, grobe Verschmutzungen vor Eintritt in die Rohrleitungen abzufangen. Heißes Wasser löst schmierige Seifenreste von den Rohrflächen und verhindert, dass sich Haare verfangen.

Wasserschäden: Diese Versicherungen sind unverzichtbar

Du den häufigsten in Deutschland vorkommenden Schadensfälle gehören Wasserschäden. Jedes Jahr kommt es zu mehr als einer Million solcher Fälle in deutschen Haushalten. Die damit verbundenen Schäden an Gebäude und Einrichtung sind enorm. Während durchnässte Wände aufwändig getrocknet und Raumdecken häufig in ihrer Stabilität empfindlich beeinträchtigt werden, muss das Mobiliar nicht selten vollständig ersetzt werden, weil es durch die Feuchtigkeit stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Damit die entstehenden Unkosten nicht aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, gilt es für den richtigen Versicherungsschutz zu sorgen. Die Tabelle erklärt, welche Police was zahlt: 

Im Ernstfall richtig reagieren: Schäden eindämmen

Grundsätzlich müssen Hausbesitzer dafür Sorge tragen, dass im Ernstfall der Schaden so gering wie möglich gehalten wird. Zügiges Handeln ist gefordert:

  1. Die erste Handlung muss darin bestehen, die Wasserzufuhr zu unterbrechen und den Strom abzustellen. Damit wird die Ausdehnung des Schadens verhindert. Schließen Sie dazu Absperrhähne. Sollte das nicht reichen, ist der Hauptwasserhahn der Immobilie zu schließen. Da bei Wasserschäden in Verbindung mit Strom stets erhöhtes Verletzungsrisiko besteht, sollten Sie selbstverständlich nie die eigene Gesundheit riskieren. Nach dem Unterbrechen der Wasserzufuhr müssen Sie den Strom abstellen, um Folgebränden und Kurzschlüssen vorzubeugen.
  2. Nun gilt es die Versicherungen zu informieren. Mit dem Versicherer wird das weitere Vorgehen besprochen.
  3. Dokumentieren Sie bevor Sie mit Aufräumarbeiten beginnen, den Schaden detailliert. Machen Sie ausreichend Fotos und notieren Sie die Schäden schriftlich.
  4. Gibt die Versicherung das OK müssen das Wasser schnellstmöglich entfernt und alle nassen Gegenstände aus der Immobilie gebracht werden. Ist die Beseitigung von Wasser nicht eigenhändig möglich, sind Fachbetriebe hinzuzuziehen.
  5. Sobald das Wasser gestoppt und aus dem Haus entfernt wurde, sollten Sie weitere Fotos machen, um die jetzt freigelegten Schäden zu dokumentieren.
  6. Gefährdeter Hausrat sollte umgehend gesichert werden.


Wichtig: Zerstörter Hausrat keinesfalls entsorgen, bevor der Schaden aufgenommen ist! Ohne Beweis besteht kein Anspruch auf Ersatz.