Neumarkter Immobilien Börse
Wohngipfel

Bundesregierung lässt Chancen ungenutzt

veröffentlicht am: 19.11.2018

Private Eigentümer sind Lösung, nicht Ursache der Wohnungsknappheit

Mit dem Wohngipfel vom 21. September 2018 hat die Bundesregierung nach Auffassung des Eigentümerverbandes Haus & Grund eine wichtige Chance für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ungenutzt gelassen. „Getrieben von der SPD macht die Große Koalition Wohnungspolitik auf dem Rücken der privaten Kleinvermieter. Mit der Verschärfung der Mietpreisbremse und der Aushöhlung der Mietspiegel werden vor allem die rund vier Millionen privaten Vermieter bestraft“, kommentierte der Vorsitzende von Haus & Grund Nürnberg, RA Gerhard Frieser den Wohngipfel. Während die Politik jahrelang keine erkennbare Wohnungsbaupolitik betrieben habe, kämen die privaten Eigentümer jeden Tag ihrer sozialen Verantwortung nach. Sie böten bezahlbaren Wohnraum und verzichteten – anders als große Wohnungsunternehmen – oft auf mögliche Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen.

Der Verbandsvorsitzende appellierte an die Bundesregierung, die privaten Eigentümer nicht weiter als Ursache der schwierigen Wohnungsmarktlage zu diskreditieren, sondern als wesentlichen Teil ihrer Lösung mit ins Boot zu holen: „Die Situation wird sich nicht verbessern, wenn Vermieter weiter stets als raffgierige Abzocker verunglimpft werden. Und der Staat wird es allein niemals schaffen, hinreichend guten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“

Beispielhaft nannte Frieser den Dachgeschossausbau. Dieser böte enormes Potenzial genau dort, wo Wohnraum dringend benötigt werde: in den Ballungszentren. „Wenn für derartige Vorhaben eine wirksame Sonder-AfA auf den Weg gebracht würde, wären die von der Großen Koalition angestrebten 1,5 Millionen neuen Wohnungen ohne zusätzlichen Flächenverbrauch zu erreichen“, schlägt Frieser vor.

Auch die geplante Ausdehnung der Datenbasis für Mietenspiegel von derzeit vier auf sechs Jahre käme im Zusammenspiel mit Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und Modernisierungen, wie auch der Mietpreisbremse einem Mietenstopp gleich, so Frieser. Die ortsübliche Vergleichsmiete soll die auf dem Markt aktuell erzielbaren Mieten spiegeln und dem Vermieter so eine Anpassung der Miete an die allgemeine Mietentwicklung ermöglichen. Durch eine Ausweitung des Betrachtungszeitraumes wird die ortsübliche Vergleichsmiete jedoch vom Marktgeschehen entkoppelt.

Eine Ausweitung des Zeitraums ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen kritisch zu hinterfragen. Denn die Änderung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann nicht losgelöst von den Instrumenten zur Mietpreisregulierung wie Mietpreisbremse und Mieterhöhung nebst Kappungsgrenze betrachtet werden.

Rechtsanwalt Gerhard Frieser
1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.
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